Im pädiatrischen Bereich sind bei allen Kindern und Jugendlichen ergotherapeutische Behandlungen erforderlich, deren Entwicklung in der Handlungsfähigkeit und der Selbstständigkeit eingeschränkt oder beeinträchtigt ist.
Hierzu einige Beispiele:
Kindern mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen
Probleme in der sensomotorischen Entwicklung
Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsfähigkeit und -verarbeitung
Beeinträchtigungen in der Grob-, Fein- und Graphomotorik
Findet Anwendung bei:
Einschränkungen der kognitiven Fähigkeiten, wie Aufmerksamkeit, Konzentration und Merkfähigkeit
neuropsychologischen Defiziten wie z. B. das Nachvollziehen von Teilschritten einer Handlung, das Erkennen von Gegenständen oder das Erfassen von Personen und Zeit
bei Menschen mit Demenzerkrankung